Muss ich Anrufer darauf hinweisen, dass eine KI antwortet?
Ja: Der Hinweis auf die KI gehört fest in die Begrüßung. Beim Speichern müssen Sie ausdrücklich bestätigen, dass Ihre Begrüßung diesen Hinweis enthält, sonst lässt sich nichts speichern.
Warum das Pflicht ist
Ihr Mitarbeiter meldet sich am Telefon, bevor der Anrufer weiß, mit wem er spricht. Damit von der ersten Sekunde an klar ist, dass ein KI-Assistent antwortet, verlangt das Portal diesen Hinweis als festen Teil der Begrüßung, bei jedem einzelnen Mitarbeiter.
Das ist mehr als eine Empfehlung: Ohne die ausdrückliche Bestätigung lässt sich die Begrüßung gar nicht erst speichern.
So läuft die Prüfung beim Speichern ab
Öffnen Sie „Mitarbeiter“, wählen Sie den gewünschten Mitarbeiter und schreiben Sie im Abschnitt „Profil“ eine Begrüßung, die erkennbar auf den KI-Assistenten hinweist, zum Beispiel mit einem Wort wie „KI“, „virtueller Assistent“ oder „digitaler Assistent“. Während Sie tippen, zeigt das Portal einen Tipp an, solange kein solcher Hinweis erkannt wird, und bestätigt mit „Enthält bereits einen Hinweis auf die KI“, sobald er erkannt wird. Das ist aber nur eine Hilfe zum Formulieren.
Entscheidend ist das Häkchen darunter: „Ich bestätige, dass dieser Satz auf die KI/den KI-Assistenten hinweist.“ Erst wenn Sie es setzen, lässt sich „Profil speichern“ überhaupt anklicken. Ändern Sie die Begrüßung später noch einmal, wird das Häkchen automatisch zurückgesetzt: Sie bestätigen dann erneut, dass der neue Text den Hinweis enthält.
Dieselbe Bestätigung verlangt das Portal auch beim Anlegen eines neuen Mitarbeiters.
Warum das Vertrauen schafft
Anrufer, die von Anfang an wissen, dass sie mit einem KI-Assistenten sprechen, reagieren gelassener und stellen genauere Fragen. Ein offener Hinweis verhindert außerdem Missverständnisse, die später zu Beschwerden führen könnten. Der Anrufer wurde nie im Unklaren gelassen.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Dieser Artikel erklärt nur, wie die Bestätigung im Portal funktioniert. Ob und in welcher Form ein KI-Hinweis für Ihr Unternehmen rechtlich vorgeschrieben ist, ist eine Rechtsfrage, die dieser Artikel nicht beantwortet. Grundlagen dazu finden Sie unter KI am Telefon und DSGVO.