KI-Software weiterverkaufen: Recht und DSGVO für Reseller und White-Label-Partner

Wer welche Rolle hat, welche Verträge nötig sind und welche Pflichten beim Weiterverkauf nicht verhandelbar sind. Erklärt am Beispiel des Telofy-Partnervertrags, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.

Wer KI-Software unter eigener Marke an Betriebe weiterverkauft, wird datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter seines Kunden; der Hersteller ist Unterauftragsverarbeiter. Bei Telofy ist das so geregelt: Ihr Kunde ist Verantwortlicher, Sie schließen mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der Telofy namentlich nennt, und Vorlagen dafür liegen bei. Wer nur vermittelt, ist an der Datenverarbeitung gar nicht beteiligt.

Diese Seite erklärt die rechtliche Struktur hinter einem White-Label-Angebot am Beispiel der Telofy-Partnervereinbarung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Sie hilft Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen, bevor Sie Ihren ersten Kunden unter eigenem Namen unterschreiben lassen.

Die Rolle hängt am Weg, nicht an der Person

Vermitteln. Ihr Kunde schließt den Vertrag direkt mit Telofy. Sie sind Tippgeber, nicht Vertragspartei und nicht an der Verarbeitung beteiligt. Sie brauchen keine eigenen Vertragsbedingungen und keinen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag. Anruf-, Chat- und Gesprächsdaten Ihres Kunden bekommen Sie nie zu sehen; zur Prüfung Ihrer Provision erfahren Sie Firmierung, Datum der Zuordnung, Tarif und ob er zahlt.

Eigene Marke. Sie sind Vertragspartner Ihres Kunden. Damit entsteht eine Kette mit drei Gliedern:

RolleWerVertrag
VerantwortlicherIhr Kunde, also der Betriebschließt mit Ihnen den Auftragsverarbeitungsvertrag
AuftragsverarbeiterSieschließen mit Telofy die Partnervereinbarung samt Auftragsverarbeitungsvertrag
UnterauftragsverarbeiterTelofybetreibt Telefonie, Sprach- und Textverarbeitung und Datenbank; Anwendung, Datenbank und KI-Verarbeitung in der EU

Die Wahl des Weges fällt je Kunde und bindet. Ein späterer Wechsel ist eine Vertragsänderung, weil sich die Rollen im Datenschutz ändern; er ist zum Laufzeitende des betroffenen Kunden möglich.

Was Sie unter eigener Marke brauchen

  1. Eigene Vertragsbedingungen für Ihre Kunden.
  2. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Kunden, der Telofy namentlich als Unterauftragsverarbeiter nennt.
  3. Eine Datenschutzerklärung und ein Impressum, die im Portal Ihrer Kunden erscheinen.
  4. Einen Textbaustein für Ihre Kunden, mit dem diese ihre Anrufer nach Art. 13 DSGVO informieren.

Für Vertragsbedingungen, Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenschutzerklärung und Anruferhinweis liegen Vorlagen bei; das Impressum ist Ihres. Sie sind für das Produkt geschrieben und enthalten Platzhalter für Ihre Firma. Ob sie zu Ihrem übrigen Geschäft passen, prüfen Sie selbst oder lassen sie prüfen; Telofy prüft Ihre hinterlegten Texte nicht. Solange sie fehlen, können sich Ihre Kunden auf Ihrer Adresse nicht selbst anmelden.

Pflichten, die nicht verhandelbar sind

  • Der KI-Hinweis bleibt. Am Telefon wie im Website-Chat erfährt jeder zu Beginn, dass ein KI-System spricht oder schreibt. Dieser Hinweis darf auch unter Ihrer Marke nicht geändert, gekürzt oder abgeschaltet werden, denn er ist gesetzliche Pflicht. Hintergrund dazu: Muss KI am Telefon sagen, dass sie KI ist?
  • Keine falsche Angabe zum Betreiber. Sie dürfen nicht behaupten, die Sprach- oder Textverarbeitung selbst zu betreiben. Ihr eigener Auftragsverarbeitungsvertrag wäre sonst unrichtig.
  • Kein Weiterverkauf an Weiterverkäufer ohne vorherige Zustimmung von Telofy in Textform, sonst reißt die Kette.
  • Änderungen weitergeben. Teilt Telofy eine Änderung der Unterauftragsverarbeiter mit, informieren Sie Ihre Kunden unverzüglich.
  • Export und Löschung. Sie müssen die Daten Ihrer Kunden selbst exportieren und löschen können; die Funktionen dafür stehen im Partnerbereich.

Wer diese Pflichten verletzt, stellt Telofy von Ansprüchen frei, die daraus entstehen. Das ist der Preis der eigenen Marke: Sie stehen vorne, also stehen Sie auch für die Angaben ein, die Sie machen.

Was Ihr Kunde wissen will

Betriebe fragen meist dasselbe, und die Antworten sind kurz:

  • Wird das Gespräch aufgezeichnet? Es entsteht keine Audiodatei.
  • Wo laufen die Daten? Anwendung, Datenbank und KI-Verarbeitung in der EU. Alle Unterauftragsverarbeiter mit ihrem Ort nennt die Datenschutzerklärung.
  • Wie lange bleibt der Chat gespeichert? So lange, wie der Betrieb einstellt, zwischen einem und 90 Tagen.
  • Wer ist mein Ansprechpartner? Sie. Telofy antwortet Ihnen, nicht Ihrem Kunden.

Für Branchen mit Berufsgeheimnis lohnt sich ein Blick auf KI am Telefon und Schweigepflicht, für die Grundlagen auf KI am Telefon und DSGVO.

Was vertraulich bleibt

Ihren Einkaufspreis und Ihren Rabatt nennen Sie Ihren Kunden nicht. Das schützt Ihre Marge und gehört zu den Pflichten aus der Partnervereinbarung.

Der nächste Schritt

Lesen Sie die Konditionen auf der Partnerseite und melden Sie sich an unter Partner werden. Die Vorlagen finden Sie nach der Anmeldung im Partnerbereich. Für die eigene Prüfung hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht.

Quellen

  1. Telofy: Partnerprogramm (abgerufen 04.11.2026)
  2. Telofy: Datenschutzerklärung (abgerufen 04.11.2026)
  3. DSGVO Art. 28 (Auftragsverarbeiter) (abgerufen 04.11.2026)

Häufige Fragen dazu.

Welche Rolle habe ich, wenn ich KI-Software unter eigener Marke weiterverkaufe?

Sie sind Auftragsverarbeiter Ihres Kunden, der Hersteller ist Unterauftragsverarbeiter. Bei Telofy schließen Sie mit jedem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der Telofy namentlich als Unterauftragsverarbeiter nennt.

Brauche ich als Vermittler einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Nein. Beim Vermitteln schließt Ihr Kunde den Vertrag direkt mit Telofy, und Sie sind an der Datenverarbeitung nicht beteiligt. Gesprächsdaten Ihres Kunden erhalten Sie nicht.

Darf ich den KI-Hinweis unter meiner Marke weglassen?

Nein. Der Hinweis zu Beginn jedes Gesprächs, dass ein KI-System spricht oder schreibt, ist gesetzliche Pflicht und darf weder geändert noch gekürzt noch abgeschaltet werden.

Gibt es Vorlagen für AGB und AVV?

Ja. Partner unter eigener Marke erhalten Vorlagen für Vertragsbedingungen, Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenschutzerklärung und einen Hinweistext für die Anrufer ihrer Kunden. Telofy prüft die hinterlegten Texte nicht; eine eigene Prüfung bleibt Ihre Entscheidung.

Hören Sie ihn, bevor Sie sich entscheiden.

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