Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-11-04.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rubel Trading Company GmbH, Gebrüder-Meyer-Straße 6, 32758 Detmold, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10005, vertreten durch den Geschäftsführer Jerome Rubel — nachfolgend Anbieter — und dem Kunden über die Nutzung des telefonischen Assistenzdienstes „Telofy" und des Website-Chats (§ 21).

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zugestimmt hat.

(4) Die Darstellung des Dienstes auf der Website und im Kundenportal ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(5) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er das Bestellformular ausfüllt, die dort genannten Vertragsdokumente bestätigt und die Bestellung abschließend absendet. Vor dem Absenden werden ihm die gewählte Leistung, das Entgelt, die Laufzeit und die Kündigungsfrist zusammenfassend angezeigt.

(6) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang zum Kundenportal freischaltet, je nachdem, was zuerst geschieht.

(7) Zustimmung zu den Vertragsdokumenten. Mit der Bestellung stimmt der Kunde diesen Bedingungen, der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen zu. Die zugestimmte Fassung wird mit Versionsangabe, Zeitpunkt und Prüfsumme des Wortlauts festgehalten und bleibt dem Kunden im Portal abrufbar.

(8) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(9) Welche Bestimmungen für welche Leistung gelten. Diese Bedingungen gelten für den telefonischen Assistenzdienst und den Website-Chat gemeinsam. Ausschließlich für den telefonischen Assistenzdienst gelten § 2 Absatz 1, § 4, § 6, § 8 Absätze 2 bis 4 und § 14 Absätze 1 und 2; sie sind im Text als solche gekennzeichnet. Für den Website-Chat gilt ergänzend § 21; er geht bei Widersprüchen vor. Bucht der Kunde nur den Website-Chat, finden die ausschließlich für den telefonischen Assistenzdienst geltenden Bestimmungen auf ihn keine Anwendung. Für Laufzeit und Kündigung des Website-Chats gilt anstelle von § 10 Absätze 1 bis 5 der § 21 Absatz 11.


§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Nur telefonischer Assistenzdienst: Der Anbieter stellt einen Dienst bereit, der eingehende Anrufe entgegennimmt, das Anliegen erfasst, Auskünfte aus den vom Kunden hinterlegten Angaben erteilt und Termine vereinbart. Die Ergebnisse werden dem Kunden im Kundenportal und über die von ihm gewählten Kanäle bereitgestellt.

(2) Die Sprachverarbeitung erfolgt durch ein KI-System. Am Gesprächsbeginn wird darauf hingewiesen. Der Hinweis ist Bestandteil der Begrüßung und kann nicht abgeschaltet werden.

(3) Keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Dienst erteilt keine Diagnosen, nimmt keine Dringlichkeitsbewertung vor und trifft keine fachliche Einschätzung. Er gibt ausschließlich wieder, was der Kunde hinterlegt hat.

(4) Kein Ersatz für den Notruf. Der Dienst ist nicht für Notfälle bestimmt. Erkennt er Hinweise auf eine Notlage, weist er auf den Notruf hin und beendet die Bearbeitung des Anliegens. Der Kunde stellt sicher, dass seine Erreichbarkeit für Notfälle unabhängig vom Dienst gewährleistet ist.

(5) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs werden mit angemessener Frist angekündigt.


§ 3 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter erbringt den Dienst mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel, gemessen an der Erreichbarkeit der Anrufannahme; beim Website-Chat an der Annahme von Chat-Gesprächen.

(2) Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat — insbesondere Ausfälle vorgelagerter Telefonie- und Netzbetreiber.

(3) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.


§ 4 Rufnummern (nur telefonischer Assistenzdienst)

(1) Soweit der Anbieter für den Kunden Rufnummern bereitstellt, richtet sich deren Zuteilung nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur und den Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers. Für die Zuteilung deutscher Ortsnetznummern ist ein Nachweis über eine Anschrift im Vorwahlgebiet erforderlich.

(2) Bei Vertragsende kann der Kunde die Portierung einer für ihn bereitgestellten Rufnummer verlangen, sofern der aufnehmende Anbieter sie übernimmt und keine Forderungen offen sind. Der Anbieter unterstützt die Portierung; er schuldet deren Erfolg nicht, soweit dieser vom aufnehmenden Anbieter abhängt.

(3) Verlangt der Kunde die Portierung nicht binnen 30 Tagen nach Vertragsende, kann der Anbieter die Rufnummer freigeben. Eine freigegebene Rufnummer ist nicht wiederherstellbar.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Anrufer und der Besucher seines Website-Chats. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Es gilt der gesondert geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.

(2) Der Kunde informiert seine Anrufer nach Art. 13 DSGVO über die Einbindung des Anbieters. Der Anbieter stellt hierfür einen Textbaustein bereit; dessen Verwendung entbindet den Kunden nicht von der Prüfung im Einzelfall.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht.

(4) Der Kunde verantwortet die Richtigkeit und Aktualität der von ihm hinterlegten Angaben — Öffnungszeiten, Leistungen, Preise, Terminarten, Antworten auf häufige Fragen. Der Dienst gibt diese Angaben wieder; er prüft sie nicht.

(5) Der Kunde benennt eine erreichbare Stelle für Rückfragen und für die Bearbeitung der im Portal ausgewiesenen offenen Punkte.


§ 6 Aufzeichnung und Transkription (nur telefonischer Assistenzdienst)

(1) Es wird kein Ton dauerhaft gespeichert. Die Sprache wird im laufenden Gespräch verarbeitet; eine Tonaufzeichnung entsteht bauartbedingt nicht.

(2) Es entsteht ein Wortprotokoll des Gesprächs. Ob und wie lange dieses vollständig gespeichert wird, entscheidet der Kunde in den Einstellungen; der Vorgabewert ist „nicht speichern".

(3) Soweit für die Verarbeitung des Wortprotokolls eine Einwilligung der anrufenden Person erforderlich ist, sorgt der Kunde dafür.


§ 7 Regulierte Branchen und Berufsgeheimnis

(1) Setzt der Kunde den Dienst als Berufsgeheimnisträger ein — insbesondere als Angehöriger eines Heilberufs, als Rechtsanwalt oder als Steuerberater —, prüft er die berufsrechtliche Zulässigkeit der Einschaltung eines externen Dienstleisters in eigener Verantwortung.

(2) Der Anbieter verpflichtet die mit den Daten befassten Personen ausdrücklich zur Verschwiegenheit. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus zeitlich unbegrenzt fort.


§ 8 Entgelte

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Entgelte. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Nur telefonischer Assistenzdienst: Das gebuchte Kontingent bemisst sich in Gesprächsminuten je Abrechnungszeitraum. Maßgeblich ist die Verbindungsdauer je Anruf; angefangene Minuten werden als volle Minuten gerechnet. Ein- und ausgehende Anrufe werden gleich behandelt; ein Rückruf des digitalen Mitarbeiters verbraucht dieselben Minuten wie ein eingehender Anruf.

(3) Nur telefonischer Assistenzdienst: Nicht in Anrechnung gebracht werden Anrufe, bei denen kein Gespräch zustande gekommen ist — insbesondere ein erfolgloser Wählversuch, ein lediglich klingelndes Endgerät und ein technisch gescheiterter Verbindungsaufbau.

(4) Nur telefonischer Assistenzdienst: Über das gebuchte Kontingent hinausgehende Minuten werden nach den ausgewiesenen Sätzen abgerechnet. Nicht verbrauchte Minuten verfallen mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und werden nicht übertragen.

(5) Die Abrechnung erfolgt monatlich.

(6) Zahlungsweg und Fälligkeit. Der Kunde hinterlegt bei Vertragsschluss ein Zahlungsmittel bei unserem Zahlungsdienstleister und ermächtigt den Anbieter, das jeweils fällige Entgelt darüber einzuziehen. Das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig; der Einzug erfolgt unmittelbar danach. Die Rechnung wird elektronisch im Kundenportal bereitgestellt und zusätzlich per E-Mail übersandt; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(7) Scheitert der Einzug aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, trägt er die dadurch entstehenden Entgelte des Zahlungsdienstleisters.

(8) Bleibt eine Zahlung aus, kann der Anbieter den Dienst nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist aussetzen. Der Anspruch auf das Entgelt bleibt für die Dauer der Aussetzung bestehen, soweit der Kunde die Aussetzung zu vertreten hat.


§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Höchstbetrag. Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Dienst gezahlt hat. Bestand der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate, tritt an die Stelle dieses Betrages das Zwölffache des zuletzt geschuldeten Monatsentgelts. Der Höchstbetrag gilt für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Ausnahme von der Haftungsbegrenzung. Die Begrenzungen nach den Absätzen 2 bis 4 gelten nicht für Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nach § 7 Absatz 2 und § 4 des Auftragsverarbeitungsvertrages. Unberührt bleiben ferner Ansprüche, die anrufenden Personen unmittelbar nach Art. 82 DSGVO zustehen.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass

  • vom Kunden hinterlegte Angaben unrichtig oder veraltet sind,
  • der Kunde die im Portal ausgewiesenen offenen Punkte nicht bearbeitet,
  • der Kunde seine Anrufer nicht nach Art. 13 DSGVO informiert hat, oder
  • ein vorgelagerter Telefonie- oder Netzbetreiber ausfällt.

(7) Grenzen des Dienstes. Der Dienst beruht auf einem KI-System. Er kann ein Anliegen missverstehen oder unvollständig erfassen. Der Anbieter weist erkannte Auffälligkeiten im Portal als offene Punkte aus; die Durchsicht obliegt dem Kunden.


§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit richtet sich nach der bei Vertragsschluss gewählten Zahlweise. Das Entgelt wird in beiden Fällen monatlich abgerechnet; unterschiedlich ist allein die Bindungsdauer.

(2) Monatliche Zahlweise: Die Laufzeit beträgt einen Monat. Sie verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.

(3) Jährliche Zahlweise: Die Laufzeit beträgt zwölf Monate zum vergünstigten Monatsentgelt. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Auch hier wird monatlich abgerechnet; eine Vorauszahlung des gesamten Jahresentgelts findet nicht statt.

(4) Der Anbieter weist den Kunden spätestens einen Monat vor Beginn der Kündigungsfrist in Textform auf das bevorstehende Laufzeitende und die Frist hin.

(5) Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich; er beginnt eine neue Laufzeit. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere im Fall des § 6 Absatz 4 des Auftragsverarbeitungsvertrages vor.

(7) Kündigungen bedürfen der Textform.


§ 11 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzerklärung des Anbieters und der gesondert geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Widersprüchen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen Bedingungen vor.


§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.


§ 13 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das einfache, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst und das Kundenportal im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Ein Recht am Quellcode wird nicht eingeräumt. Der Kunde darf den Dienst nicht zurückentwickeln, nachbauen, entbündeln oder Dritten zur Nutzung überlassen, soweit ihm das nicht gesetzlich zwingend gestattet ist. Unberührt bleibt die Weitergabe durch Partner nach § 19 Absatz 3.

(3) Die Inhalte des Kunden bleiben seine. Was er hinterlegt — Öffnungszeiten, Leistungen, Preise, Antworten, Kataloge — sowie die Ergebnisse seiner Anrufe und Chat-Gespräche stehen ihm zu. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes. Eine Nutzung zum Trainieren, Verbessern oder Bewerten von KI-Modellen findet nicht statt; das gilt auch für die eingesetzten Dienstleister.

(4) Mit dem Ende des Vertrages endet das Nutzungsrecht. Für die Herausgabe und Löschung der Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.


§ 14 Zulässige Nutzung

(1) Nur telefonischer Assistenzdienst: Verbot der Kaltakquise. Der Kunde darf den Dienst und die über den Anbieter bereitgestellten Rufnummern nicht für unverlangte Werbeanrufe verwenden. Er stellt sicher, dass für jeden ausgehenden Anruf eine Rechtsgrundlage besteht, insbesondere nach § 7 UWG.

(2) Nur telefonischer Assistenzdienst: Ausgehende Anrufe über eine vom Anbieter bereitgestellte Rufnummer sind nur zulässig, soweit sie an den Anruf oder das Anliegen einer Person anknüpfen, die zuvor beim Kunden angerufen hat oder eingewilligt hat — insbesondere Rückrufe, Erinnerungen und Bestätigungen.

(3) Keine ausschließlich automatisierte Entscheidung. Der Dienst ist nicht dazu bestimmt, Entscheidungen zu treffen, die gegenüber betroffenen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen. Setzt der Kunde ihn dennoch so ein, ist er als Verantwortlicher für die Einhaltung von Art. 22 DSGVO verantwortlich.

(4) Der Kunde verantwortet die von ihm gesetzten Konfigurationen und Anweisungen sowie die daraus erzeugten Inhalte.

(5) Rollen nach der KI-Verordnung. Der Anbieter stellt ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 bereit. Der Kunde setzt es unter eigener Verantwortung ein und ist insoweit dessen Betreiber im Sinne des Art. 3 Nummer 4 dieser Verordnung. Der Anbieter erfüllt die Transparenzpflicht nach Art. 50 Absatz 1 durch den nicht abschaltbaren Hinweis zu Beginn jedes Gesprächs (§ 2 Absatz 2). Beabsichtigt der Kunde einen Einsatz, der nach der Verordnung als Hochrisiko einzustufen wäre, teilt er dies dem Anbieter vor der Aufnahme des Einsatzes mit; der Anbieter kann einen solchen Einsatz ablehnen.

(6) Bei einem Verstoß gegen diesen Paragrafen kann der Anbieter den Dienst nach vorheriger Aufforderung mit angemessener Frist aussetzen; bei schweren oder wiederholten Verstößen ohne vorherige Aufforderung.


§ 15 Service und Erreichbarkeit

(1) Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.

(2) Anfragen nimmt der Anbieter über die im Portal genannten Wege entgegen. Er beantwortet sie innerhalb der Servicezeiten, bei einer Störung des Betriebs unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag.

(3) Folge einer Unterschreitung der Verfügbarkeit. Unterschreitet die Verfügbarkeit nach § 3 Absatz 1 in einem Kalendermonat den zugesagten Wert, kann der Kunde eine Gutschrift verlangen:

Verfügbarkeit im MonatGutschrift auf das Monatsentgelt
unter 99 % bis 97 %5 %
unter 97 % bis 95 %10 %
unter 95 %25 %

(4) Die Gutschrift ist binnen eines Monats nach Ablauf des betroffenen Monats in Textform geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt; die Gutschrift wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 16 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Seiten für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, die der Betroffene nicht selbst veranlasst hat, sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen.

(2) Der Betroffene unterrichtet die andere Seite unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen nach Kräften.

(3) Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen, kann jede Seite den Vertrag außerordentlich kündigen. Für die Zeit der Nichtleistung entfällt das Entgelt anteilig.


§ 17 Zahlungsverzug, Aufrechnung, Preisänderung

(1) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(3) Preisänderung. Der Anbieter kann die Entgelte anpassen. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Auf beides wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Erhöhung innerhalb einer laufenden Zwölf-Monats-Bindung wirkt erst zu deren Ende.


§ 18 Kostenlose Leistungen und Testzugänge

(1) Stellt der Anbieter Leistungen unentgeltlich bereit — Testzugänge, Vorführminuten, Vorabfunktionen —, kann er sie jederzeit ändern oder einstellen.

(2) Für unentgeltliche Leistungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 9 Absatz 1. Eine Verfügbarkeitszusage nach § 3 gilt für sie nicht.


§ 19 Referenz, Abwerbung, Partner

(1) Der Anbieter darf den Kunden nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen und dessen Kennzeichen dafür verwenden. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.

(2) Beide Seiten werden Beschäftigte der jeweils anderen Seite während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate danach nicht gezielt abwerben. Öffentliche Stellenausschreibungen und Bewerbungen aus eigenem Antrieb bleiben davon unberührt.

(3) Partner. Für Kunden, die den Dienst im Rahmen einer Partnerschaft nutzen oder unter eigener Marke weitergeben, gelten ergänzend die Partnerbedingungen des Anbieters. Bei Widersprüchen gehen diese für das Partnerverhältnis vor.


§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Detmold, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt: der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen geht diesen Bedingungen vor, diese Bedingungen gehen der Leistungsbeschreibung vor. Für das Partnerverhältnis gilt § 19 Absatz 3.

(4) Streitbeilegung. Vor Erhebung einer Klage wenden sich beide Seiten mit dem Streitpunkt an die Geschäftsführung der jeweils anderen Seite und geben ihr zwei Wochen Gelegenheit zur Klärung. Das Recht, einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.

(5) Abtretung und Vertragsübernahme. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Umwandlung, einer Veräußerung des Geschäftsbetriebs oder einer Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen übernehmen lassen; er zeigt dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen.

(6) Textform. Wo dieser Vertrag Textform verlangt, genügt E-Mail. Eine Mitteilung über das Kundenportal genügt, wenn sie dem Kunden zusätzlich per E-Mail angezeigt wird.

(7) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


§ 21 Website-Chat

(1) Gegenstand. Der Anbieter stellt als Zusatzleistung einen Chat für die Website des Kunden bereit (Website-Chat). Ein KI-System beantwortet Anfragen von Besuchern auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Angaben und führt die im Kundenportal eingerichteten Funktionen aus, etwa die Vereinbarung von Terminen oder die Weitergabe eines Anliegens an den Kunden. Der Website-Chat wird über einen Einbaucode auf der Website des Kunden oder über eine eigene Chatseite mit Link und QR-Code angeboten. Mitarbeiter des Kunden können ein Gespräch im Kundenportal übernehmen und an das KI-System zurückgeben; der Kunde kann diese Übernahme in den Einstellungen abschalten. Soweit dieser Paragraf nichts anderes bestimmt, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen für den Website-Chat entsprechend, ausgenommen die nach § 1 Absatz 9 ausschließlich für den telefonischen Assistenzdienst geltenden; an die Stelle von Anrufen und Anrufern treten Chat-Gespräche und Besucher. Bei Widersprüchen geht dieser Paragraf vor.

(2) Buchung. Der Website-Chat kann zu einem Vertrag über den telefonischen Assistenzdienst zugebucht oder einzeln gebucht werden.

  • Ein zugebuchter Website-Chat wird zusammen mit dem telefonischen Assistenzdienst abgerechnet und folgt dessen Zahlweise (monatlich oder zwölf Monate). Eine abweichende Zahlweise ist nicht möglich.
  • Ein einzeln gebuchter Website-Chat ist ein eigener Vertrag mit eigener Zahlweise. Funktionen, die den telefonischen Assistenzdienst voraussetzen, insbesondere der Rückruf nach Absatz 8, stehen dann nicht zur Verfügung.
  • Bucht der Kunde zu einem einzeln gebuchten Website-Chat den telefonischen Assistenzdienst hinzu, wird der Website-Chat in den Telefon-Vertrag übernommen und ab dann als zugebuchter Website-Chat in dessen Zahlweise abgerechnet. Das für den laufenden Zeitraum bereits gezahlte Entgelt wird anteilig gutgeschrieben.

(3) Entgelt und Kontingent. Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Entgelte für die gebuchte Stufe; zugebucht und einzeln gebucht unterscheiden sich im Preis. Das Entgelt umfasst ein Kontingent an Chat-Gesprächen je Abrechnungsmonat. Nicht verbrauchte Gespräche verfallen mit dem Ende des Abrechnungsmonats und werden nicht übertragen. Bilder, die Besucher im Gespräch senden, sind im Entgelt enthalten; je Gespräch werden in der Stufe Starter höchstens ein Bild, in der Stufe Pro höchstens zwei Bilder und in der Stufe Business höchstens drei Bilder angenommen.

(4) Zählweise. Ein Gespräch mit dem KI-System wird gezählt, sobald der Besucher darin seine erste Nachricht sendet. Es wird dem Abrechnungsmonat zugerechnet, in dem es begonnen hat. Ein neues Gespräch beginnt, wenn seit der letzten Nachricht im Gespräch 30 Minuten oder mehr vergangen sind oder wenn der Besucher bereits 10 Nachrichten geschrieben hat oder eine Nachricht mit Bildern diese Zahl überschreiten würde. Jedes Bild zählt dabei als eine Nachricht des Besuchers; ein Text, der mit Bildern gesendet wird, zählt nicht zusätzlich. Einträge über das Kontaktformular nach Absatz 6 werden nicht gezählt.

(5) Einlesen der Website. Der Kunde kann seine Website einlesen lassen; erkannte Inhalte werden ihm als Vorschläge angezeigt und erst mit seiner Bestätigung übernommen. Das erste Einlesen ist kostenlos. Jedes weitere Einlesen, auch im wöchentlichen Takt, wenn der Kunde ihn einschaltet, verbraucht Gespräche aus dem Kontingent nach der Zahl der gelesenen Seiten. Hat der Kunde nach Absatz 6 „Nachbuchen" gewählt, kann ein Einlesen über das Kontingent hinaus auch als Mehrgespräche zählen, höchstens bis zum dort eingestellten Höchstwert. Der höchstmögliche Verbrauch wird vor dem Einlesen im Kundenportal angezeigt.

(6) Erschöpftes Kontingent. Der Kunde legt in den Einstellungen fest, was geschieht, wenn das Kontingent verbraucht ist:

  • Kontaktformular (Voreinstellung): Neue Besucher erhalten ein Kontaktformular ohne KI-System. Die Anfragen erscheinen im Kundenportal als offene Punkte. Weitere Entgelte entstehen nicht.
  • Nachbuchen: Weitere Gespräche werden als Mehrgespräche nach den ausgewiesenen Sätzen abgerechnet. Abgerechnet wird je Paket; ein angefangenes Paket wird als volles Paket gerechnet. Die Zahl der Mehrgespräche je Abrechnungsmonat ist auf den Höchstwert begrenzt, den der Kunde einstellt; ohne eigene Einstellung entspricht er dem Kontingent. Ist der Höchstwert erreicht, erhalten neue Besucher das Kontaktformular.

Ein bereits laufendes Gespräch wird in jedem Fall zu Ende geführt. Der Anbieter benachrichtigt den Kunden, wenn 80 % und 100 % des Kontingents verbraucht sind und wenn der Höchstwert für Mehrgespräche erreicht ist.

(7) Pflichten des Kunden beim Einbau. Der Kunde

  • bindet den Website-Chat nur auf Websites ein, über die er verfügt, und gibt im Kundenportal nur deren Domains frei; auf anderen Domains wird der Website-Chat nicht geladen,
  • informiert die Besucher in der Datenschutzerklärung seiner Website über den Website-Chat (§ 5 Absatz 2 gilt entsprechend; der Anbieter stellt dafür einen Textbaustein bereit) und hinterlegt deren Adresse im Kundenportal, damit der Website-Chat auf sie verweist.

Zu Beginn jedes Gesprächs zeigt der Website-Chat den Hinweis an, dass der Besucher mit dem digitalen Assistenten des Kunden schreibt. Der Hinweis kann nicht abgeschaltet werden; § 14 Absatz 5 gilt entsprechend. Der Website-Chat setzt keine Cookies. Er legt eine zufällige Kennung und den Gesprächsverlauf im Sitzungsspeicher des Browsers ab, der mit dem Schließen des Fensters gelöscht wird.

(8) Rückruf. Hat der Kunde auch den telefonischen Assistenzdienst gebucht, kann ein Besucher im Website-Chat um einen Rückruf bitten. Der Rückruf verbraucht Gesprächsminuten nach § 8 Absatz 2. Der Kunde legt in den Einstellungen fest, wen das KI-System in seinem Namen zurückruft: niemanden, nur Rufnummern, die ihm bereits bekannt sind (Voreinstellung), oder jede deutsche Rufnummer, die ein Besucher im Chat nennt („Alle Nummern"). Rückrufe ins Ausland und an Sonderrufnummern finden nicht statt. Wählt der Kunde „Alle Nummern", verantwortet er, dass für jeden dieser Rückrufe eine Rechtsgrundlage besteht; § 14 Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.

(9) Gesprächsinhalte. Die Inhalte der Chat-Gespräche werden nach der Speicherdauer gelöscht, die der Kunde in den Einstellungen festlegt; zulässig sind 1 bis 90 Tage, der Vorgabewert beträgt 30 Tage. Für die Abrechnung bleibt je gezähltem Gespräch ein Beleg ohne Gesprächsinhalt erhalten. § 6 gilt für den Website-Chat nicht.

(10) Schutz des Dienstes. Der Anbieter kann bei Störungen oder Missbrauch neue Gespräche vorübergehend auf das Kontaktformular umleiten. Laufende Gespräche werden fortgeführt.

(11) Laufzeit und Kündigung. Abweichend von § 10 Absätze 1 bis 5 gilt für den Website-Chat; § 10 Absätze 6 und 7 bleiben unberührt:

  • Bei monatlicher Zahlweise kann der Website-Chat jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
  • Bei einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnt diese mit dem ersten Abrechnungsmonat des Website-Chats. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. § 10 Absatz 4 gilt entsprechend.
  • Ein zugebuchter Website-Chat kann gekündigt werden, ohne den Vertrag über den telefonischen Assistenzdienst zu kündigen.
  • Ein Wechsel in eine höhere Stufe wirkt sofort und wird anteilig abgerechnet; die Laufzeit bleibt unverändert. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem eine Kündigung wirksam würde.
  • Der Kunde kann eine Kündigung des Website-Chats im Kundenportal zurücknehmen, solange sie nicht wirksam geworden ist; bei einem zugebuchten Website-Chat endet diese Möglichkeit zwei Stunden vor dem Wirksamwerden.
  • Die Kündigung kann auch im Kundenportal erklärt werden.

(12) Weiterlauf nach Ende des Telefon-Vertrags. Kündigt der Kunde den Vertrag über den telefonischen Assistenzdienst ordentlich, ohne den zugebuchten Website-Chat zu kündigen, läuft der Website-Chat nach dem Ende des Telefon-Vertrags als einzeln gebuchter Website-Chat in der zuletzt gewählten Stufe und derselben Zahlweise zum Entgelt für den einzeln gebuchten Website-Chat weiter. Eine laufende Zwölf-Monats-Laufzeit bleibt bestehen und verlängert sich nach Absatz 11. Auf beides wird der Kunde bei der Kündigung hingewiesen. Endet der Telefon-Vertrag aus einem anderen Grund, endet auch der zugebuchte Website-Chat.