Provision für Empfehlungen: Betriebe weiterempfehlen und monatlich mitverdienen
Für alle, die Betriebe kennen und wissen, wo am Telefon etwas schiefläuft. Mit dem, was rechtlich und steuerlich dazugehört.
Wenn Sie einen Betrieb an Telofy vermitteln, bekommen Sie 20 Prozent von dessen Monatszahlung, ab zehn zahlenden Kunden 25 Prozent, jeden Monat und solange der Kunde bleibt. Dafür brauchen Sie ein Gewerbe oder eine selbständige Tätigkeit, müssen die Einnahmen versteuern und Ihre Empfehlungslinks kenntlich machen.
Wem diese Empfehlung leicht fällt
Wer viele Betriebe kennt, bekommt oft nebenbei mit, dass Anrufe verloren gehen: Die Praxis ist mittags nicht erreichbar, der Handwerker ruft am Abend zurück, das Restaurant hat samstags ständig besetzt. In solchen Gesprächen entsteht eine Empfehlung fast von selbst. Typische Rollen:
- Unternehmensberater und Coaches, die Betriebe über Monate begleiten.
- Dienstleister für Buchhaltung, Lohn oder Büroorganisation mit festem Kundenstamm.
- Vertriebler, Handelsvertreter und Außendienstler, die ohnehin vor Ort sind.
- Vereine, Verbände und Netzwerke mit Mitgliedsbetrieben.
- Menschen mit einem persönlichen Netz aus Selbständigen, etwa aus dem Fitnessstudio, dem Gewerbeverein oder dem Freundeskreis.
Wichtig ist nur eines: Sie sollten die Empfehlung ehrlich vertreten können. Der Testanruf hilft dabei, weil der Interessent sich selbst ein Bild macht: Er trägt seine Website auf telofy.de ein, und kurz darauf ruft ihn sein eigener KI-Empfang an.
So läuft die Empfehlung ab
- Sie melden sich im Partnerbereich an und bekommen Ihren persönlichen Code und Link (telofy.de/p/ mit Ihrem Code).
- Sie geben den Link oder den Code weiter. Der Betrieb registriert sich selbst, wählt seinen Tarif und schließt den Vertrag direkt mit Telofy.
- Der Betrieb ist Ihnen ab diesem Moment zugeordnet. Es zählt die erste Zuordnung.
- Jeden Monat gibt es eine Gutschrift mit Einzelaufstellung. Die Auszahlung läuft über Stripe, ab 50 Euro. Kleinere Beträge werden in den Folgemonat übertragen.
Kennen Sie schon einen bestimmten Betrieb, können Sie ihn im Partnerbereich melden. Die Meldung gilt 90 Tage und schützt die Zuordnung, wenn sich der Betrieb in dieser Zeit mit der gemeldeten Adresse oder einer Adresse derselben Domain registriert. Melden dürfen Sie nur Betriebe, zu denen Sie eine echte Geschäftsbeziehung haben.
Vertrag, Rechnung, Einrichtung und Support liegen bei Telofy. Ihr Aufwand beschränkt sich auf das Gespräch.
Was das in Zahlen heißt
Beispiele auf Basis der Listenpreise bei monatlicher Zahlung, ohne Mehrminuten, als Mechanik und nicht als Erwartung:
| Beispiel | Provision im Monat |
|---|---|
| 1 Betrieb im Tarif Starter (89 Euro) | 17,80 Euro |
| 1 Betrieb im Tarif Pro (279 Euro) | 55,80 Euro |
| 1 Betrieb im Tarif Business (469 Euro) | 93,80 Euro |
| 10 Betriebe im Tarif Starter | 222,50 Euro |
Was Sie tatsächlich erreichen, hängt von Ihren Kontakten und Ihrer Zeit ab. Mit dem Rechner auf der Partnerseite setzen Sie eigene Annahmen ein.
Steuern: Die Provision ist Einkommen
Provisionen sind steuerpflichtige Einnahmen. Wer sie regelmäßig und mit Gewinnabsicht erzielt, übt in der Regel eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit aus und muss sie beim Finanzamt anmelden. Das Partnerprogramm von Telofy setzt dies ausdrücklich voraus: Partner kann nur sein, wer als Unternehmer handelt und seinen Sitz in Deutschland hat.
Zur Umsatzsteuer: Ob Sie sie ausweisen müssen, hängt davon ab, ob Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Nach § 19 UStG gilt sie, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Telofy erstellt die Gutschriften ohne Umsatzsteuer, wenn Sie in Ihrem Profil angeben, Kleinunternehmer zu sein. Für die Richtigkeit dieser Angabe sind Sie verantwortlich. Damit Gutschriften erstellt werden können, brauchen Sie im Profil Firmierung, Anschrift und entweder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Kleinunternehmer-Angabe.
Das ist ein Überblick und keine Steuerberatung im Einzelfall. Wie Sie Ihre Tätigkeit einordnen, entscheidet am Ende das Finanzamt.
Werbung kennzeichnen
Wer einen Empfehlungslink gegen Provision setzt, handelt geschäftlich. Nach § 5a Absatz 4 UWG ist es unlauter, den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich zu machen, wenn dadurch Verbraucher zu Entscheidungen veranlasst werden, die sie sonst nicht träfen. Wer eine Gegenleistung erhält, kann sich nicht darauf berufen, keinen kommerziellen Zweck zu verfolgen. Das Gesetz vermutet die Gegenleistung, im Zweifel müssen Sie das Gegenteil belegen.
Praktisch heißt das: Schreiben Sie bei Links, die Ihnen Provision bringen, dazu, dass es sich um einen Empfehlungslink handelt (etwa „Werbelink“ oder „Anzeige“). Das gilt für Beiträge in sozialen Netzwerken, Newsletter und Webseiten. Im persönlichen Gespräch mit einem Betrieb, bei dem Sie Ihr Interesse offen sagen, ist die Lage einfacher: Sie sagen, dass Sie bei einem Abschluss eine Provision bekommen.
Zusätzlich gelten die Regeln der Partnervereinbarung: keine unerbetenen Nachrichten per Telefon, E-Mail oder Messenger, keine irreführenden Angaben zu Preisen oder Funktionen, keine Versprechen von Rabatten, die es nicht gibt.
Der nächste Schritt
Gehen Sie in Ruhe die Partnerseite durch, wählen Sie den Weg und melden Sie sich im Partnerbereich an. Wenn Sie zuerst selbst hören wollen, was ein Betrieb hört, nutzen Sie den Testanruf mit Ihrer eigenen Website.
Quellen
- § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de) (abgerufen 05.10.2026)
- § 5a UWG, Irreführung durch Unterlassen (gesetze-im-internet.de) (abgerufen 05.10.2026)
Häufige Fragen dazu.
Brauche ich ein Gewerbe, um Provision zu bekommen?
Das Partnerprogramm richtet sich an Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Wer regelmäßig Provision bezieht, übt in der Regel eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit aus und muss sie dem Finanzamt melden.
Muss ich die Provision versteuern?
Ja. Die Provision ist Einnahme aus Ihrer Tätigkeit. Telofy verantwortet nicht Ihre Steuer, sondern stellt die Gutschrift aus, die Sie in Ihre Buchhaltung übernehmen.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für meine Gutschrift?
Fallen Sie unter § 19 UStG, geben Sie das in Ihrem Profil an, und die Gutschrift wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Die Grenzen liegen bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Muss ich meinen Empfehlungslink als Werbung kennzeichnen?
Ja, wenn der Link Ihnen Provision bringt und der kommerzielle Zweck nicht erkennbar ist. Ein Hinweis wie „Werbelink“ in der Nähe des Links genügt in der Regel als Kennzeichnung.
Ab wann wird meine Provision ausgezahlt?
Ab einer Gutschrift von 50 Euro, über Stripe auf Ihr verbundenes Konto. Geringere Beträge werden in den Folgemonat übertragen und dort mit ausgewiesen.
Was passiert, wenn mein Kunde kündigt?
Ihre Provision endet mit seiner letzten bezahlten Rechnung. Bereits ausgezahlte Beträge werden nicht zurückgefordert, außer eine Zahlung wird zurückgebucht.
Hören Sie ihn, bevor Sie sich entscheiden.
Ein Klick, kein Formular, keine Anmeldung.