KI-Hinweis am Telefon: Generator für den ersten Satz

Betrieb und Tonfall wählen, den ersten Satz kopieren. Drei Varianten mit Sprechdauer, dazu ein Text für Ihre Website. Kostenlos, alles bleibt in Ihrem Browser.

1
Ihr Betrieb
2
Wie soll es klingen?
Tonfall
Länge
Sachlichca. 17 Sekunden

Guten Tag, hier ist die KI-Telefonassistenz von [Firmenname]. Ich nehme Ihr Anliegen auf und helfe Ihnen weiter. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie es bitte, dann leite ich Sie weiter. Wie kann ich Ihnen helfen?

Persönlichca. 19 Sekunden

Guten Tag, hier ist [Firmenname], und ich bin eine künstliche Intelligenz, kein Mensch. Ich nehme Ihr Anliegen auf und helfe Ihnen weiter. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie es bitte, dann leite ich Sie weiter. Wie kann ich Ihnen helfen?

Klar und direktca. 17 Sekunden

Guten Tag, Sie sprechen mit einem KI-Assistenten von [Firmenname]. Ich nehme Ihr Anliegen auf und helfe Ihnen weiter. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie es bitte, dann leite ich Sie weiter. Wie kann ich Ihnen helfen?

Hinweis für Website und Datenschutzerklärung

Anrufe bei [Firmenname] werden zunächst von einer KI-Telefonassistenz angenommen. Anrufer werden zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie mit einem KI-System sprechen. Auf Wunsch wird der Anruf an einen Mitarbeitenden weitergeleitet. Wie personenbezogene Daten bei Anrufen verarbeitet werden, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt [Abschnitt bitte ergänzen].

Ergänzt den Hinweis am Telefon, ersetzt ihn nicht. Die Angaben zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung müssen zu Ihrem Betrieb passen. Das ist eine Textvorlage, keine Rechtsberatung.

Der Hinweis ist bei Telofy fest eingebaut

Bei Telofy erfährt jeder Anrufer gleich zu Beginn, dass er mit einem KI-Mitarbeiter spricht. Der Hinweis ist Teil der Begrüßung und lässt sich nicht abschalten.

Mit Ihrem Betrieb testen

Die Pflicht in drei Sätzen

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689): Wer direkt mit einem KI-System spricht, muss darüber informiert werden, es sei denn, das ist offensichtlich. Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion kommen, klar und erkennbar. Am Telefon ist das die Begrüßung. Den Wortlaut finden Sie bei EUR-Lex und auf artificialintelligenceact.eu (Stand 04.10.2026). Die ausführliche Einordnung steht in unserer Seite Muss eine KI am Telefon sagen, dass sie KI ist?.

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie liefert Formulierungen, die den Hinweis ausdrücklich enthalten.

Was nicht als ausreichend gilt

  • Nur ein Hinweis auf der Website, im Impressum oder in der Datenschutzerklärung. Der Anrufer hat sie nie gesehen.
  • Nur ein menschlicher Vorname. „Hier ist Lara“ lässt offen, ob eine Person spricht.
  • Unklare Wörter. „Ich bin digital“ oder „virtuelle Assistentin“ sagen nicht deutlich, dass es eine KI ist. „KI“ oder „künstliche Intelligenz“ ist eindeutig.
  • Ein Hinweis, der zu spät kommt. Wenn zuerst die Frage nach dem Anliegen kommt, hat die erste Interaktion schon begonnen.

Die Hinweise in dieser Liste folgen der Einordnung auf unserer Seite zur Pflicht, die sich auf die Deutsche Handwerks Zeitung und die Verbraucherzentrale Bayern stützt.

Beispiele

BrancheErster Satz
Arztpraxis„Guten Tag, hier ist die KI-Telefonassistenz der Praxis Beispiel. Wie kann ich Ihnen helfen?“
Handwerk„Guten Tag, Sie sprechen mit einem KI-Assistenten von Beispiel Haustechnik. Worum geht es?“
Restaurant„Hallo, hier ist die KI-Assistenz von Restaurant Beispiel. Ich nehme gern Ihre Reservierung auf.“

Wo Telofy dazu steht

Bei Telofy ist der Hinweis auf den KI-Mitarbeiter fest in die Begrüßung eingebaut und lässt sich nicht abschalten. Wie das Portal die Bestätigung beim Speichern verlangt, beschreibt die Hilfe zum KI-Hinweis. Wenn Sie hören möchten, wie das klingt: Tragen Sie Ihre Website auf telofy.de ein, kurz darauf ruft Sie Ihr eigener KI-Empfang an. Wer erst einmal eine Ansage braucht, nutzt den Ansagetext-Generator.

Häufige Fragen zum KI-Hinweis.

Reicht ein Vorname für die KI?

Nein. Ein Vorname ist erlaubt, aber er ersetzt den Hinweis nicht. Der erste Satz muss ausdrücklich sagen, dass hier eine KI spricht. Ein Name allein lässt Anrufer eine Person vermuten.

Reicht es, wenn der Hinweis auf der Website steht?

Nicht allein. Der Anrufer hört den Hinweis am Telefon, nicht auf der Website. Der Text für die Website ergänzt den Satz am Telefon und ersetzt ihn nicht.

Wie lang darf der erste Satz sein?

So kurz, dass er verständlich bleibt. Die kurze Variante dauert etwa sechs Sekunden. Alles über etwa zehn Sekunden wirkt am Telefon wie Ballast.

Muss ich immer eine Weiterleitung an einen Menschen anbieten?

Das schreibt Art. 50 nicht vor. Es hilft Anrufern aber, und es nimmt Vorbehalte. Wenn Sie es anbieten, halten Sie es auch ein. Der Generator ergänzt den Satz nur, wenn Sie die Option anhaken.

Ist das hier Rechtsberatung?

Nein. Der Generator liefert Formulierungen als Anregung. Ob und wie Art. 50 für Ihren Betrieb gilt, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, wer das KI-System bereitstellt und wer es einsetzt.

Gilt das auch für einen KI-gestützten Anrufbeantworter?

Sobald Anrufer mit einer KI sprechen und nicht erkennbar nur eine Aufnahme hören, ist der Hinweis angebracht. Mehr dazu auf unserer Seite zur Pflicht.

Hören Sie ihn, bevor Sie sich entscheiden.

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